Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 09.02.1984 - A 12 S 1099/83 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Februar 1984 - A 12 S 1099/83 (https://dejure.org/1984,3257)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 21.11.1983 - 6 K 349/83
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.1984 - A 12 S 1099/83
Papierfundstellen
- NVwZ 1984, 464 (Ls.)
Rechtsprechung
VG Kassel, 27.02.1984 - III/2 E 4909/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1984, 464
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Hessen, 09.12.1993 - 6 UE 1720/92
Anwaltliche Vertretung bei Widerspruchserhebung eines Gemeindevertreters gegen …
Zu Recht hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, daß der Wahlanfechtungswiderspruch, bei dem der Gemeindevertreter als "Sachwalter der Allgemeinheit" und im öffentlichen Interesse (Hess.VGH, Urteil vom 28. Oktober 1986 - 2 UE 1919/85 - HSGZ 1987, 109 (111 f.); VG Kassel, Urteil vom 27. Februar 1984 - III 2/E 4909/81 -, NVwZ 1984, 464 (465)) handelt, nicht vergleichbar ist mit der Stimmabgabe bei Wahlen, der Abstimmung über Anträge oder etwa der Einbringung von Anträgen in Sitzungen der Gemeindevertretung.Hierbei verkennt die Beklagte jedoch, daß es in der herangezogenen Entscheidung (…VG Gießen, a.a.O; s. auch VG Kassel, NVwZ 1984, 464 (465)) allein um die Frage der Widerspruchsberechtigung (also der Beteiligtenfähigkeit) und nicht um die Frage der Handlungsfähigkeit im Wahlwiderspruchsverfahren ging.
- VGH Hessen, 04.01.1989 - 6 UE 530/87
Wahlprüfungsklage: Abberufung und Wahl des Ersten Kreisbeigeordneten
Das Rechtsschutzbedürfnis ist wie bei allen anderen Klagen Sachurteilsvoraussetzung es sich bei Wahlverfahren um objektive Verfahren die den Gemeindevertretern ebenso den Kreistagsabgeordneten ermöglichen sollen, gleichsam im öffentlichen Interesse darüber zu wachen, ob die von der Gemeindevertretung bzw. dem Kreistag durchgeführten Wahlen ordnungsgemäß abgewickelt worden sind (vgl. Hess.VGH…, Urteil vom 28.10.1986 - 2 UE 1919/85 -, HSGZ 1987, S. 109, 110 f; VG Kassel, Urteil vom 27.2.1984 - III/2 E 4909/81 -, NVwZ 1984, S. 464, 465). - VGH Hessen, 28.10.1986 - 2 UE 1919/85
Anfechtung einer Bürgermeisterwahl: Teilnahme von "Ein-Mann-Fraktion" sowie …
Es soll den Gemeindevertretern ermöglicht werden, gleichsam im öffentlichen Interesse darüber zu wachen, ob die von der Gemeindevertretung durchgeführten Wahlen ordnungsgemäß abgewickelt worden sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 28. November 1968 - 6 A 7/68 -AS 11, S. 22 ff., 24; auch VG Kassel, NVwZ 1984, S. 464 ff.).§ 55 Abs. 6 HGO stellt auf den Wahlakt selbst ab; auf die Verletzung subjektiver Rechte des einzelnen Gemeindevertreters kommt es nicht an (…darauf ist auch ausdrücklich im zweiten Bericht des kommunalpolitischen Ausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in Hessen, 4. Wahlperiode, Drucksachen-Abt. II, Nr. 144 zu § 55 HGO , S. 404 abgestellt. Nach dem Inkrafttreten der VwGO wurde das Erfordernis einer subjektiven Rechtsverletzung bei der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO für das Wahlanfechtungsverfahren für problematisch gehalten, so daß eine Regelung, die unabhängig davon die Klagebefugnis gewährte, notwendig schien. Ist die Klagebefugnis dem einzelnen Gemeindevertreter aber in seiner Eigenschaft als "Sachwalter der Allgemeinheit" eingeräumt (so zutreffend das VG Kassel, a.a.O.), kann es nicht darauf ankommen, ob ein Gemeindevertreter nach der Anfechtung aus der Gemeindevertretung ausscheidet oder durch Neuwahl sein Mandat verliert. - VG Darmstadt, 07.08.2008 - 3 E 1009/07
Hinderung der Stadtverordnetenversammlung über die Bescheidung des Widerspruchs
Vielmehr tritt diese schwerwiegende Rechtsfolge nur bei wesentlichen Form- und Verfahrensfehlern ein (vgl. VG C-Stadt, Urteil vom 20.04.1988 - V/1 E 1400/87 -, HGZ 1989, 23; VGH Kassel, Urteil vom 28.10.1986 - 2 UE 1919/85 -, HGZ 1987, 109; VG Kassel, Urteil vom 27.02.1984 - III/2 E 4909/81 -, NVwZ 1984, 464). - VG Gießen, 30.09.2009 - 8 K 2167/08
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für ein Unternehmen eines kommunalen …
Denn die Kläger haben dieses Schreiben neben dem Vorsitzenden der FW- Fraktion, Herrn F., sowie einem weiteren Mitglied der Fraktion persönlich unterzeichnet und dadurch deutlich gemacht, dass es zumindest auch ein Widerspruch der Kläger ist (vgl. VG Kassel, U. v. 27.02.1984 - III/2E 4909/81 -, NVwZ 1984, 464; VG Gießen, B. v. 07.07.1987 - II/2E -, HSGZ 1987, 362).